Bundesgerichtshof entscheidet über Untervermietung mit hohem Gewinn
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (12.00 Uhr) über die Zulässigkeit einer lukrativen Untervermietung. Ein Mieter aus Berlin zahlte etwa 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass für die Wohnung höchstens 748 Euro Kaltmiete verlangt werden dürfen. (Az. VIII ZR 228/23)
Grundsätzlich können Mieter die von ihnen gemietete Wohnung mit Erlaubnis der Vermieter untervermieten. Die Frage ist, ob sie dabei Gewinn machen dürfen. In dem Fall aus Berlin kündigte die Vermieterin dem Mieter und zog vor Gericht, um zu erreichen, dass er und die Untermieter die Wohnung räumen. Vor dem Berliner Landgericht hatte sie Erfolg. In der Verhandlung am BGH zeichnete sich ab, dass auch dieser der Vermieterin schlussendlich recht geben könnte.
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