

Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Der Sender sieht durch den seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gültigen Vertrag seine Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)
Es geht ihm vor allem um strengere Vorgaben zu Organisation und Struktur, die von den Ländern nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen wurden. Der neue Staatsvertrag regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt.
袁-J.Pān--THT-士蔑報