Linke fordert Anstieg des Arbeitgeberanteils bei der Rente auf 60 Prozent
Die Linke will die Arbeitgeber bei der Finanzierung der Rente stärker zur Kasse bitten. Die Partei wolle erreichen, "dass der Arbeitgeber einen höheren Anteil zahlt, bis zu 60 Prozent", sagte Linken-Chefin Ines Schwerdtner am Montag im ZDF. Sie kritisierte, dass der Arbeitnehmeranteil bei der Rente aktuell "viel, viel größer" sei als jener des Arbeitgebers.
Grundsätzlich teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung je zur Hälfte. Es handelt sich damit um eine paritätische Finanzierung. Diese sei jedoch durch überwiegend durch die Arbeitnehmer finanzierte zusätzliche Altersvorsorge-Instrumente "aufgegeben" worden, kritisiert die Linke in einem Papier, das der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.
Die Partei nennt hier unter anderem die Riesterrente und zitiert eine Befragung der Riesterversicherten. Demnach beträgt der durchschnittliche Eigenbetrag zur Riesterrente 2,8 Prozent des Bruttolohns. Bei Betriebsrenten befürchtet die Linke ebenfalls, dass die Arbeitnehmer einen höheren Teil im Vergleich zu den Arbeitgebern tragen.
"Wir müssen die Beiträge wieder gerecht verteilen", betonte Schwerdtner. Dies sei notwendig, damit "die Renten stabil bleiben und damit unser Rentensystem insgesamt stabil bleibt".
Die Linke sieht sich bei ihrer Forderung nach höheren Arbeitgeberanteilen durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags bestätigt. Diesem zufolge hat der Gesetzgeber einen großen Spielraum, wie er die Finanzierung der Sozialversicherung ausgestaltet. Eine nicht-paritätische Finanzierung, also zum Beispiel ein höherer Arbeitgeber-Anteil bei der Rente, wäre demnach verfassungsgemäß.
Die Linkspartei fordert neben höheren Arbeitgeber-Anteilen einen Stärkung der gesetzlichen Rente. Hier müsse das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, heißt es im Papier der Partei.
Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens. Das Rentenniveau ist dabei eine reine Rechengröße: Es ist das Verhältnis der sogenannten Standardrente - nach 45 Jahren Arbeit zum Durchschnittslohn - zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
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