Rechtsstreit über staatliche Hilfen für Flughafen Hahn geht in die nächste Runde
Der Rechtsstreit über staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn geht in die nächste Runde: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hob am Donnerstag ein vorheriges Urteil des EU-Gerichts dazu auf, das Gericht muss sich erneut mit der Sache befassen. Ursprünglich hatte die Lufthansa geklagt. (Az. C-466/21 P)
Die Airline wandte sich gegen eine Entscheidung der EU-Kommission von 2017, wonach das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen Betriebsbeihilfen von bis zu 25,3 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2021 gewähren durfte. Vor dem EU-Gericht hatte die Lufthansa-Klage im Mai 2021 zunächst Erfolg.
Daraufhin zog das Land Rheinland-Pfalz vor den EuGH als nächsthöhere Instanz. Dieser erklärte nun, dass das EU-Gericht bei seiner Entscheidung mehrere Rechtsfehler gemacht habe und den Fall darum noch einmal aufrollen müsse.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück wird vor allem von Ryanair angeflogen. Früher war er mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert worden, 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Im Zuge der Corona-Pandemie rutschte der Flughafen Ende 2021 in die Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wurde im Februar 2022 eröffnet. Im April dieses Jahres wurde der Verkauf an die Immobiliengruppe Triwo aus Trier bekannt.
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